Hand eines Beraters notiert etwas in ein aufgeschlagenes Notizbuch während eines Beratungsgesprächs

Nießbrauchdepot: die steuergünstige Art zu schenken

Wer sein Vermögen an die nächste Generation weiterreichen möchte, denkt meist an Vererben oder Verschenken als Wahlmöglichkeiten. Dabei gibt es als dritten Weg auch den Nießbrauch – bei dem im Gegensatz zu den beiden anderen Möglichkeiten unter Umständen gar keine Steuern fällig werden.

Wer sein Vermögen an die nächste Generation weiterreichen möchte, denkt meist an Vererben oder Verschenken als Wahlmöglichkeiten. Dabei gibt es als dritten Weg auch den Nießbrauch – bei dem im Gegensatz zu den beiden anderen Möglichkeiten unter Umständen gar keine Steuern fällig werden. Nießbrauch kennen die meisten im Zusammenhang mit Immobilien: Das Haus wird noch zu Lebzeiten an das Kind überschrieben, das Nutzungsrecht bleibt aber in bewährten Händen. „Dass dieses Prinzip auch für Vermögenswerte wie Wertpapierdepots gilt, ist weitaus weniger bekannt“, sagt Christian Flottmann, Vermögensbetreuer bei der Spiekermann & CO AG. „Dabei weist es gegenüber der Erbschaft und der Schenkung von Vermögen deutliche Vorteile auf.“ Beim Nießbrauchdepot wird Ihrem Kind das Wertpapierdepot als Eigentum zugeschrieben, Sie selbst aber verwalten das Depot wie gewohnt weiter und nutzen auch die Erträge lebenslang. Diese Art der Vermögensübergabe belohnt der Gesetzgeber mit einem deutlichen Steuervorteil.

Holger Vos, ebenfalls Vermögensbetreuer bei der Spiekermann & CO AG, erläutert den Unterschied zur Schenkung an einem Beispiel: „Ein 63-Jähriger überträgt an seine Tochter eine Million Euro als Schenkung. 400.000 Euro davon gelten als Freibetrag, für die restlichen 600.000 Euro werden 15 Prozent Schenkungssteuer fällig. Das Ganze kostet die Tochter also 90.000 Euro. Bei der Nießbrauchvariante dagegen kann die Tochter rund 602.800 Euro steuermindernd geltend machen, da sie über das Depot noch nicht verfügen kann. Die restlichen 397.200 Euro liegen innerhalb des Freibetrages – das Depot geht somit steuerfrei an die Tochter über.“

Weitsichtige Entscheidung

Nießbrauchdepots sind kein Instrument, um die Nachfolge in letzter Minute zu regeln, so Holger Vos: „Sie entfalten ihren größten Nutzen, je früher dieser Weg eingeschlagen wird, schon allein, weil der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden kann." Der Vater aus dem Beispiel kann also theoretische mit 73 Jahren und mit 83 Jahren ein weiteres Mal eine Million Euro steuerbegünstigt an seine Tochter übergeben.

Spiekermann & CO AG als erster Ansprechpartner

„Nießbrauchdepots sind ein sehr gutes Mittel, um Vermögen steuerbegünstigt weiterzugeben und dabei gleichzeitig weiter die Erträge zu nutzen", fasst Christian Flottmann zusammen. „Die Beschenkten haben dadurch zudem die Möglichkeit, sukzessive an die mit dem Kapital einhergehende Verantwortung herangeführt zu werden." Wer sich für diese weitsichtige Art der Vermögensübergabe interessiert, findet in der Spiekermann & CO den richtigen Ansprechpartner, wie Christian Flottmann betont: „Wir begleiten Sie gern bei diesem Prozess. Gemeinsam legen wir die Eckpunkte Ihrer Generationenplanung fest und besprechen alle Details zum Nießbrauchdepot. Als externe Spezialisten ziehen wir einen Steuerberater und einen Anwalt hinzu, der den Nießbrauchvertrag aufsetzt. Darin sind dann entscheidenden Punkte festgeschrieben, wie etwa die Nutzung der Erträge und in wessen Händen die Verwaltung des Depots liegen soll." 

Möchten Sie mehr Informationen zum Nießbrauchdepot? Ihr Ansprechpartner ist Michael Löbbel. Schauen Sie außerdem gerne auf unserer eigens eingerichteten Seite zum Thema Nießbrauchdepot mit vielen weiteren Informationen und einem kostenlosen, mehrseitigen Whitepaper vorbei.

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