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Bild zur News Rechungszinssenkung der Spiekermann & CO AG

Rechnungszinssenkung: Mehr bezahlen für gleiche Leistung

In den Nachrichten haben Sie es vielleicht schon mitbekommen: Mit der Verordnung vom 22. April 2021 wurde die Rechnungszinssenkung verkündet. Das Bundesfinanzministerium schraubt den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent herunter. Aktuell liegt der Garantiezins noch bei 0,9 Prozent.

 

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, ist ein Teil der Gesamtverzinsung klassischer, kapitalbildender Renten- und Lebensversicherungen. Er steht zu Vertragsbeginn fest und gilt für die gesamte Laufzeit. Er ist dem Kunden damit fest zugesichert. Die Gesamtverzinsung der Sparbeiträge des Kunden ergibt sich aus dem Garantiezins sowie der variablen und zu Vertragsbeginn nur schwer absehbaren Überschussbeteiligung.

 

Warum soll der Garantiezins sinken?

Bereits im Dezember 2019 schrieb die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), dass man an einer Senkung des Höchstrechnungszinses zu Januar 2021 nicht vorbeikommen werde. Ein Jahr später und in Folge der negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Kapitalmarkt ist die Senkung nun Gewissheit. Ziel ist es, dass sich die Versicherer mit ihren Garantieversprechen nicht finanziell übernehmen. In Summe eine Entwicklung, die dem Marktgeschehen Rechnung trägt, allerdings massiven Einfluss auf die Versicherungsbranche und damit auch auf Ihre Vorsorgemöglichkeiten hat.

 

Worauf wirkt sich die Rechnungszinssenkung aus?

Der Höchstrechnungszins kann entscheidende Auswirkungen auf die Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der Altersvorsorge und der Einkommenssicherung haben. Hierbei wird sowohl in der Kalkulation der notwendigen Garantien, in der Rentenphase zur Ermittlung der Rentenhöhe und bei der Ermittlung des Risikobeitrages (Einkommenssicherung) auf diesen Zins zurückgegriffen. In Hinblick auf die Altersvorsorge kann man festhalten, dass Garantien teurer werden. Doch auch Produkte ohne Garantie sind betroffen. Denn auch hier ist durch die Kalkulation der Rentenfaktoren anhand der Rechnungsgrundlagen Risiko, Kosten und hinterlegter Zins eine Absenkung von großer Bedeutung. Selbiges gilt bei der Kalkulation von Mindestrenten.

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft (Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung) sind von der Absenkung betroffen. 

 

Jetzt vorsorgen!

Je höher der Rechnungszins, desto weniger Geld ist für die Bildung der Garantie notwendig. Das bedeutet auch, dass mehr Geld für die freie Anlage zur Verfügung steht. Sinkt nun der Höchstrechnungszins, so müssen Sie mehr für die Garantiebildung investieren und die eigentliche Investitionsquote in die chancenorientierten Anlagen sinkt ab. Das heißt für Sie: Sie müssten mehr Geld für den Sparprozess aufbringen, um voraussichtlich dasselbe Ergebnis zu erreichen. Daher ist unsere Empfehlung: Wenn Sie nicht bei gleicher Leistung mehr Kosten aufwenden möchten, starten Sie noch in diesem Jahr mit Ihrer Absicherung.

 

Haben Sie Fragen?

Gerne sorgen wir dafür, dass auch Sie in Zukunft die maximale Leistung für Ihr Geld bekommen. Rufen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie über Ihre individuellen Vorsorge-Möglichkeiten.

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